Tarife
Einzelfahrscheine/Mehrfartenkarten
Einzelfahrscheine
Einzelfahrscheine gelten am Lösungstag. Die Geltungsdauer endet um 3:00 Uhr des auf den Lösungstag folgenden Tages. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
An Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden Regelfahrscheine mit rund 40 % Ermäßigung ausgegeben.
Einzelfahrscheine mit BahnCard (NEU)
An Inhaber der BahnCard 25 und 50 sowie der BahnCard Jugend werden im Rahmen ihrer Gültigkeit Regelfahrscheine mit rund 25 % Ermäßigung ausgegeben. Die ermäßigten Regelfahrscheine aufgrund der BahnCard Jugend gelten an Schultagen erst ab 9:00 Uhr.
Mehrfahrtenkarten (6er-Karte/10er Karten)
Mehrfahrtenkarten gelten ab dem Lösungstag drei Monate. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
Senioren/Seniorinnen ab vollendetem 65. Lebensjahr sind zum Kauf einer Senioren-Sechserkarte berechtigt. Die Senioren-Sechserkarte ist gegenüber dem Kauf von Einzelfahrausweisen um rund 40 % ermäßigt.
Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.
Fahrradmitnahme
Fahrräder werden nur auf bekannt gegebenen Linien befördert. Das Beförderungsentgeld beträgt 2,50 EUR.
Fahrpreise
- Einzelfahrtscheine und Mehrfahrtenkarten
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Einzelfahrtschein, 6er-Karten, 10er-Karten
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