Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) setzt sich dafür ein, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.znas.de
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
iFrames ohne Titel: Eingebettete Inhalte wie Karten oder externe Videos verfügen nicht über aussagekräftige Titel für Screenreader.
iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit
eingeschränkte Skalierbarkeit bei Textvergrößerung:
Bei starker Vergrößerung des Textes ohne Veränderung der Fenstergröße kann es zu Überlagerungen oder unvollständiger Darstellung kommen. Besonders betroffen sind Navigationsbereiche und interaktive Elemente wie Formulare. Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Layout-Optimierungen wird die Darstellung für hohe Zoom-Stufen überarbeitet, um eine uneingeschränkte Nutzung sicherzustellen.
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.
Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:
PDF-Dokumente und Office-Dateien
Viele der veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.
Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.
Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung.
o Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht.
o Falls Sie Unterstützung bei Videoinhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs in der Region Amberg-Sulzbach an. Dazu gehören unter anderem die Organisation und Koordination des regionalen Busverkehrs, die Planung und Sicherstellung eines zuverlässigen und umweltfreundlichen Nahverkehrsangebots sowie der Verkauf und das Ticketing für Fahrkarten. Außerdem kümmert er sich um die Information der Fahrgäste, die Verbesserung der Verkehrsqualität und die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Der ZNAS versucht soweit dies möglich ist alle diese Dienstleistungen auch in barrierefreier oder zumindest teilweise barrierefreier Form anzubieten.
Weitere Informationen über den ZNAS finden Sie [hier]
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.
Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
ZNAS - Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Anschrift:
Rathausstraße 4, 92224 Amberg
Der Zweckverband ZNAS ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Vertretungsberechtigte(r):
Verbandsvorsitzender Landrat Richard Reisinger, vertreten durch die Geschäftsleiterin Christina Franz.
Kontakt:
Tel: 09621 - 39563
Fax: 09621 - 37605563
eMail: info@znas.de
Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Baden-Württemberg
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Berlin | Saarland
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901
Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
Bremen
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Hessen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Mecklenburg Vorpommern
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
• Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
• Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
• Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Niedersachsen
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Postadresse:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
NRW
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17- 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Sachsen
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Bei Fragen zu dieser Vorlage stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: +49 39 23 / 75 1 - 69
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de
Schleswig-Holstein
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Thüringen
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/ Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsste
Hamburg
Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg