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Der ZNAS - Wer wir sind

ZNAS als ÖPNV Aufgabenträger

Die ÖPNV-Aufgabenträger sind in Deutschland seit der Regionalisierung und dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetztes am 27. Dezember 1993 für die Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. In Bayern sind dies grundsätzlich die Landkreise und Kreisfreien Städte. In der Region Amberg / Amberg-Sulzbach schlossen sich diese beiden Aufgabenträger 1995 zum Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) zusammen, damit sich die ÖPNV Planung beider Aufgabenträger in einer Hand befindet. Die Befugnisse als Aufgabenträger wurden von beiden auf den ZNAS übertragen.

Der ZNAS ist zudem zuständige Behörde im Rahmen der Verordnung VO(EG) 1370/2007. Darin ist geregelt, unter welchen vergabe- und beihilferechtlichen Voraussetzungen ÖPNV Linien von der Öffentlichen Hand bezuschusst werden dürfen.

Beauftragung von Linien

Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers existieren jedoch zwei unterschiedliche Arten von Linien nebeneinander - kommerzielle ("privatisierte") Linien und sog. gemeinwirtschaftliche Linien. Gemeinwirtschaftliche Linien werden vom ZNAS in der Regel in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, es wird ein sog. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen ZNAS und dem wirtschaftlichsten Bieter geschlossen. Darin sind die Qualitätsstandards, die Bedienungshäufigkeiten etc. genau geregelt, ebenso Sanktionen bei Verstößen dagegen.

Daneben gibt es sog. kommerzielle bzw. eigentwirtschaftliche Verkehre, die vom Unternehmen völlig eigenverantwortlich organisiert und betrieben werden. Es gibt keinerlei Vorgabe und daher keinerlei vertraglichen Beziehungen zwischen dem ZNAS und dem Linienbetreiber (und somit keine Sanktionsmöglichkeiten). Auch die Zubestellung einzelner Fahrten während der Laufzeit der Linienverkehrsgenehmigung (meist 10 Jahre) durch den Aufgabenträger ist nicht (mehr) möglich.

Tarife und Kooperationen

Bezüglich des Tarifes hat der ZNAS ebenfalls keine Befugnisse. Die sog. Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen. Diese haben jedoch Tarifarten und Tarifhöhe von der Aufsichtsbehörde - der Regierung der Oberpfalz - genehmigen zu lassen. Im Verbandsgebiet gilt flächendeckend der VGN-Tarif.

Daneben kooperiert der ZNAS in Teilbereichen mit dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV).

Politisches Gremium - Verbandsvorsitz und Verbandsversammlung

Der ZNAS hat auch eine politische Vertretung.

Der politische Vorsitz - der sogenannte Verbandsvorsitzende - stellt abwechselnd alle drei Jahre die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach. Von 01. Mai 2023 bis 30. April 2026 ist Verbandsvorsitzender der Landrat des Landkreises Amberg-Sulzbach, Herr Richard Reisinger, danach für die nächsten drei Jahre der Oberbürgermeister der Stadt Amberg, Herr Michael Cerny.

Wichtige Entscheidungen im ZNAS sind vom politischen Gremium zu beschließen (z.B. der Haushalt oder Vergaben). Die sog. Verbandsversammlung tagt 3 bis 5 mal jährlich nach Bedarf.

Die Mitglieder der Periode bis 2023 sind:

Verbandsräte (Kreisräte aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach)

Verbandsräte Vertreter
Josef Reindl

Junkes Florian

Jonas Dittrich

Fredi Weiß 

Christoph Zollbrecht

Marianne Badura

Günther Cermak

Brigitte Bachmann

Albert Geitner

Joachim Neuß 

Yvonne Rösel

Karl-Heinz Herbst

Verbandsräte (Stadträte aus der Stadt Amberg)

Verbandsräte Vertreter
Daniel Müller

Gabriele Donhauser

Dr. Matthias Schöberl

Martin J. Preuß

Susanne Herding

Christian Schafbauer

Prof. Martin Frey

Dr. Rudolf Scharl

Amann Dieter

Simone Böhm-Donhauser

Veronika Niklaus

Dr. Klaus Ebenburger