Kopfbild

Der ZNAS - Wer wir sind

ZNAS als ÖPNV Aufgabenträger

Die ÖPNV-Aufgabenträger sind in Deutschland seit der Regionalisierung und dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetztes am 27. Dezember 1993 für die Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. In Bayern sind dies grundsätzlich die Landkreise und Kreisfreien Städte. In der Region Amberg / Amberg-Sulzbach schlossen sich diese beiden Aufgabenträger 1995 zum Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) zusammen, damit sich die ÖPNV Planung beider Aufgabenträger in einer Hand befindet. Die Befugnisse als Aufgabenträger wurden von beiden auf den ZNAS übertragen.

Der ZNAS ist zudem zuständige Behörde im Rahmen der Verordnung VO(EG) 1370/2007. Darin ist geregelt, unter welchen vergabe- und beihilferechtlichen Voraussetzungen ÖPNV Linien von der Öffentlichen Hand bezuschusst werden dürfen.

Beauftragung von Linien

Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers existieren jedoch zwei unterschiedliche Arten von Linien nebeneinander - kommerzielle ("privatisierte") Linien und sog. gemeinwirtschaftliche Linien. Gemeinwirtschaftliche Linien werden vom ZNAS in der Regel in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, es wird ein sog. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen ZNAS und dem wirtschaftlichsten Bieter geschlossen. Darin sind die Qualitätsstandards, die Bedienungshäufigkeiten etc. genau geregelt, ebenso Sanktionen bei Verstößen dagegen.

Daneben gibt es sog. kommerzielle bzw. eigentwirtschaftliche Verkehre, die vom Unternehmen völlig eigenverantwortlich organisiert und betrieben werden. Es gibt keinerlei Vorgabe und daher keinerlei vertraglichen Beziehungen zwischen dem ZNAS und dem Linienbetreiber (und somit keine Sanktionsmöglichkeiten). Auch die Zubestellung einzelner Fahrten während der Laufzeit der Linienverkehrsgenehmigung (meist 10 Jahre) durch den Aufgabenträger ist nicht (mehr) möglich.

Tarife und Kooperationen

Bezüglich des Tarifes hat der ZNAS ebenfalls keine Befugnisse. Die sog. Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen. Diese haben jedoch Tarifarten und Tarifhöhe von der Aufsichtsbehörde - der Regierung der Oberpfalz - genehmigen zu lassen. Im Verbandsgebiet gilt flächendeckend der VGN-Tarif.

Daneben kooperiert der ZNAS in Teilbereichen mit dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV).

Politisches Gremium - Verbandsvorsitz und Verbandsversammlung

Der ZNAS hat auch eine politische Vertretung.

Der politische Vorsitz - der sogenannte Verbandsvorsitzende - stellt abwechselnd alle drei Jahre die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach. Von 01. Mai 2026 bis 30. April 2029 ist Verbandsvorsitzender der Oberbürgermeister der Stadt Amberg, Herr Michael Fritz, danach für die nächsten drei Jahre der Landrat des Landkreises Amberg-Sulzbach, Herr Richard Reisinger.

Wichtige Entscheidungen im ZNAS sind vom politischen Gremium zu beschließen (z.B. der Haushalt oder Vergaben). Die sog. Verbandsversammlung tagt 3 bis 5 mal jährlich nach Bedarf.

Die Mitglieder der Periode bis 2032 sind:

Verbandsräte (Kreisräte aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach)

Verbandsräte Vertreter
Merkl Martin

Weiß Fredi

Frank Stefan

Dollacker Markus

Plößner Manuel

Grädler Thorsten

Cermak Günther

Rischke Michael

Dittrich Jonas

Leißner Jürgen

Hiltl Benjamin

Dr. Schmid Christian

Verbandsräte (Stadträte aus der Stadt Amberg)

Verbandsräte Vertreter
Preuß Wolfgang

Herding Susanne

Dr. Winkler Robert

Schafbauer Christian

Niklaus Veronika

Werthner Manuel

Amann Dieter

Böhm-Donhauser Simone

Prof. Frey Martin

Dr. Scharl Rudolf

Winter Tobias

Bergler Ronja