Zu jedem neuen Schuljahr haben Schüler und Eltern eine Menge Fragen zum Thema Bus – leider sind hier falsche Ansichten und falsche Begriffe weit verbreitet.
Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg möchte mit dieser Info helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden und Ihnen wichtige Informationen liefern.
Dies ist eines der größten Irrtümer von Schülereltern. „Schulbus“ ist ein Bus, der speziell für den Transport von Schülern zwischen ihrem Wohnort und der Schule eingesetzt wird. Schulbusse dürfen ausschließlich von Schülern der Schule benutzt werden, die der Schulbus anfährt
Diesen „freigestellten Schülerverkehr“ (so der offizielle Name) gibt es im Verbandsgebiet nur noch sehr selten und wird generell vom Schulaufwandsträger bestellt.
ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Bussen im Linienverkehr (Linienbus), die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Befördert wird jeder mit einer gültigen Fahrkarte, also Schüler, Studenten, Senioren, Berufsschüler, Auszubildende, Arztbesucher, Behinderte, Touristen, Behördengänger, Einkäufer uvm. Der ÖPNV hat daher Anschlüsse an andere Linien herzustellen, auch an die Bahn, um eine Netzwirkung zu erzielen. Verbindungen sollen möglichst schnell sein, jeder Fahrgast muss sich auf einen Fahrplan verlassen können (ÖPNV kann und darf daher nicht auf Hitzefrei Rücksicht nehmen – maßgeblich ist der Fahrplan).
ÖPNV wird grds. vom ÖPNV Aufgabenträger organisiert – hier der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach. Ein Anspruch auf eine Anbindung eines Ortes besteht grds. erst ab 500 Einwohner. Vor Ort kann aber beschlossen werden, diese Grenze auf 200 Einwohner zu senken. Dies hat der ZNAS getan. Unterhalb dieser Grenze ist eine ÖPNV Anbindung nicht wirtschaftlich und sinnvoll. Die Schülerbeförderung aus diesen Orten erfolgt dann nach der ursprünglichen Zuständigkeit bzw. Verantwortung – durch den Schulaufwandsträger (Gemeinde, Stadt oder Landkreis). Der ZNAS hat keinerlei Zuständigkeit oder Verantwortung für den Schülerverkehr!
Der ZNAS als ÖPNV Aufgabenträger ist ebenfalls nicht zuständig für alle Fragen zum Thema Fahrkarten, insbesondere zur Kostenfreiheit des Schulwegs. Diese Fragen beantwortet Ihnen der Schulaufwandträger (Landkreis, Stadt, Gemeinde).
Um das Ganze noch etwas zu verkomplizieren, gibt es auch im Linienbusverkehr unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:
Für Planung, Vorgabe von Qualitätsstandards und Fahrtenhäufigkeiten ist grundsätzlich der ZNAS zuständig, für den täglichen Betrieb (Pünktlichkeit, Fundsachen, Freundlichkeit der Fahrer etc.) der jeweilige Linienbetreiber.
Hier gibt es aber auch wieder Ausnahmen. Nach dem EU-Recht, unter dem der ÖPNV seit 2009 unterwegs ist, gibt es auch einen sog. kommerziellen Verkehr (=“privatisierter ÖPNV“). Hier plant und organisiert der Unternehmer alles alleine, der ZNAS kann keinerlei Vorgaben machen über Fahrtenhäufigkeit, Qualität oder Kapazität – auch wenn wir das manchmal gerne machen würden. Hinzu kommt, dass Vorgaben eines Nahverkehrsplanes (ein Planungsinstrument des ÖPNV Aufgabenträgers) für diese kommerziellen Verkehre nicht verbindlich sind.
WICHTIGE Infos dazu:
Zu diesen „privatisierten Linien“ gehören die Linien:
Achtung: dies kann sich aber im Laufe der Zeit ändern (z.B. wenn das VU eine kommerzielle Linie nicht mehr wirtschaftlich betrieben kann und der ÖPNV Aufgabenträger wieder einspringen muss – die aktuelle Zuordnung finden Sie unter der Seite Fahrpläne.
Fragen und Beschwerden auf diesen Linien an:
VU Bruckner, Neustadt 1, Sulzbach-Rosenberg, Tel. 09661/812910
RBO GmbH, Herr Pfeffer, Kaiser-Ludwig-Ring 5, Amberg, Tel. 09621/973110
VU Reichert (Inh. P. Bruckner), Bahnhofstraße 9, Amberg (Tel. 09621/49490)
VU Linzer, Obere Nabburger Str. 14, Amberg (Tel. 09621/24518)
VU Meidenbauer, Funkenreuther Straße 5, Königstein, Tel. 09665/95043
Bei Beschwerden informieren Sie bitte auch uns, z.B. mittels unseres Mängel-Kontakt-Formulars.
VAS Kundenbüro 09621 / 97310 oder mittels unseres Mängel-Kontakt-Formulars.