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Was Eltern und Busfahrschüler wissen sollten

Zu jedem neuen Schuljahr haben Schüler und Eltern eine Menge Fragen zum Thema Bus – leider sind hier falsche Ansichten und falsche Begriffe weit verbreitet.

Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg möchte mit dieser Info helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden und Ihnen wichtige Informationen liefern.

Schulbus ist kein ÖPNV und ÖPNV ist kein Schulbus

Dies ist eines der größten Irrtümer. Ein „Schulbus“ ist ein Bus, der speziell für den Transport von Schülern zwischen ihrem Wohnort und der Schule eingesetzt wird. Schulbusse dürfen ausschließlich von Schülern der Schule benutzt werden, die der Schulbus anfährt

Diesen „freigestellten Schülerverkehr“ (so der offizielle Name) gibt es im Verbandsgebiet nur noch sehr selten und wird generell vom Schulaufwandsträger bestellt.

ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Bussen im Linienverkehr (Linienbus), die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Befördert wird jeder mit einer gültigen Fahrkarte, also Schüler, Studenten, Senioren, Berufsschüler, Auszubildende, Arztbesucher, Touristen, Behördengänger, Einkäufer uvm. Der ÖPNV hat daher Anschlüsse an andere Linien herzustellen, auch an die Bahn, um eine Netzwirkung zu erzielen. Verbindungen sollen möglichst schnell sein, jeder Fahrgast muss sich auf einen Fahrplan verlassen können (ÖPNV kann und darf daher nicht auf Hitzefrei Rücksicht nehmen – maßgeblich ist der Fahrplan).

Der ÖPNV wird grundsätzlich vom ÖPNV Aufgabenträger organisiert – hier der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach. Ein Anspruch auf eine Anbindung eines Ortes besteht grundsätzlich erst ab 500 Einwohner. Vor Ort kann aber beschlossen werden, diese Grenze auf 200 Einwohner zu senken. Dies hat der ZNAS getan. Unterhalb dieser Grenze ist eine ÖPNV Anbindung nicht wirtschaftlich und sinnvoll. Die Schülerbeförderung aus diesen Orten erfolgt dann nach der ursprünglichen Zuständigkeit bzw. Verantwortung – durch den Schulaufwandsträger (Gemeinde, Stadt oder Landkreis). Der ZNAS hat keinerlei Zuständigkeit oder Verantwortung für den Schülerverkehr!

Der ZNAS als ÖPNV Aufgabenträger ist ebenfalls nicht zuständig für alle Fragen zum Thema Fahrkarten, insbesondere zur Kostenfreiheit des Schulwegs. Diese Fragen beantwortet Ihnen der Schulaufwandträger (Landkreis, Stadt, Gemeinde).

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Linienbusverkehr

Im Linienbusverkehr gibt es ebenfalls unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:

Für Planung, Vorgabe von Qualitätsstandards und Fahrtenhäufigkeiten ist grundsätzlich der ZNAS zuständig, für den täglichen Betrieb (Pünktlichkeit, Fundsachen, Freundlichkeit der Fahrer etc.) der jeweilige Linienbetreiber.

Allerdings gibt es hier auch wieder Ausnahmen. Nach dem EU-Recht, unter dem der ÖPNV seit 2009 unterwegs ist, gibt es auch einen sog. kommerziellen Verkehr (=“privatisierter ÖPNV“). Hier plant und organisiert der Unternehmer alles alleine, der ZNAS kann keinerlei Vorgaben machen über Fahrtenhäufigkeit, Qualität oder Kapazität. Hinzu kommt, dass Vorgaben eines Nahverkehrsplanes (ein Planungsinstrument des ÖPNV Aufgabenträgers) für diese kommerziellen Verkehre nicht verbindlich sind.

WICHTIGE Infos dazu:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig über die Liniennummern
  2. Bei Fragen oder Beschwerden – wer ist der richtige Ansprechpartner
  3. Linienbus verpasst? Es gibt fast immer weitere Fahrtmöglichkeiten etwas später oder mit einer anderen Linie
  4. Sie haben eine Frage zum Ablauf der Busbeförderung – vielleicht finden Sie diese unter Seite FAQ
  5. Sofern Sie keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs haben (unter 3 bzw. 2 km) – im ZNAS Gebiet gibt es hierfür das sog. 365-Euro-Ticket. Nicht nur für den Weg zur Schule oder Aus­bil­dungs­stätte, auch in der Frei­zeit oder den Ferien sind Sie mit dem 365-Euro-Ticket VGN täglich startklar. Sie können damit alle VGN-Ver­kehrs­mit­tel im ganzen Ver­bund­ge­biet nutzen: beliebig oft an 365 Tagen, für umgerechnet nur 1 € pro Tag. Für den Kauf des 365-Euro-Ticket VGN benötigen Sie, je nach Ausgabeformat und Zahlungsweise, den kos­ten­losen »Ver­bund­pass Schüler und Aus­zu­bil­den­de«

Welche sind diese 'privatisierten Linien'?

Zu diesen „privatisierten Linien“ gehören die Linien:

  • 424 Stadtverkehr Sulzbach-Rosenberg Bahnhof - Illschwang - Troßalter (VU Bruckner)
  • 441 Auerbach - Hagenohe (VU Cermak)
  • 442 Auerbach - Nitzlbuch (VU Cermak)
  • 443 Fichtenhof - Ammerthal - Amberg (VU RBO)
  • 447 Sulzbach-Rosenberg - Hirschbach - Königstein (VU Meidenbauer)
  • 448 Sulzbach-Rosenberg - Neukirchen - Königstein (VU Meidenbauer)
  • 449 Amberg - Freihung - Thansüß (VU RBO)
  • 450 Pegnitz - Weidlwang - Auerbach - Mosenberg (VU RBO)
  • 451 Amberg - Eglsee (VU RBO)
  • 452 Neuhaus (Pegn.) - Auerbach - Abzw. Zogenreuth (VU RBO)
  • 453 Hahnbach/Gebenbach - Ölhof/Iber/Kienlohe (VU RBO)
  • 460 Amberg - Kastl - Lauterhofen - Neumarkt (VU RBO)
  • 462 Amberg - Etsdorf (VU RBO)
  • 463 Sulzbach-Rosenberg - Schnaittenbach (VU RBO)
  • 464 Vilseck - Sulzbach-Rosenberg (VU RBO)
  • 465 Winbuch - Amberg (VU Reichert)
  • 466 Sulzbach-Rosenberg - Illschwang - Schwend (VU Bruckner)
  • 469 Köfering - Kümmersbruck - Engelsdorf (VU RBO)
  • 470 Kümmersbruck - Lengenfeld - Theuern (VU RBO)
  • 471 Amberg - Ursensollen (VU Reichert)
  • 474 Götzendorf / Mertenberg - Schnaittenbach (VU Kraus)
  • 476 Amberg - Illschwang - Kutschendorf (VU Bruckner)
  • 477 Illschwang - Wolfsfeld - Kastl (VU Bruckner)
  • 480 Amberg - Freihung ( - Grafenwöhr) (VU RBO)

Achtung: dies kann sich aber im Laufe der Zeit ändern (z.B. wenn das VU eine kommerzielle Linie nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann und der ÖPNV Aufgabenträger wieder einspringen muss – die aktuelle Zuordnung finden Sie unter der Seite Fahrpläne.

Fragen und Beschwerden auf diesen Linien an:

VU Bruckner GmbH, Neustadt 1, Sulzbach-Rosenberg, Tel. 09661/812910
RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, Kaiser-Ludwig-Ring 7, 92224 Amberg, Tel. 09621/973111
Reisebüro Reichert GmbH, Dr.-Aigner-Straße 6, 92224 Amberg, Tel. 09621/49490 
VU Linzer GmbH, Pfalzgrafenring 4, 92224 Amberg, Tel. 09621/24518
Reisedienst Meidenbauer, Funkenreuther Straße 5, 92881 Königstein, Tel. 09665/95043
Cermak GmbH & Co. KG, Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach/OPf., Tel. 09643/92180
Kraus-Linie GmbH, Nürnberger Str. 119, 92533 Wernberg-Köblitz, Tel. 09604 92150

Bei Beschwerden informieren Sie bitte auch uns, z.B. mittels unseres Mängel-Kontakt-Formulars.

Kurze Checkliste bei Feststellung eines Problems bei der Schülerbeförderung

  1. Klären, ist es ein „Schulbus“ oder ein Linienbus – bei Schulbus bitte an den Schulaufwandsträger (Landkreis, Stadt, Gemeinde) wenden.
  2. Bei Linienbus: kommerzielle Linie oder Beschwerde über den Ablauf: Unternehmer
  3. Bei Linienbus, keine kommerzielle Linie: ZNAS
  4. Gefährlicher Schulweg: Schulaufwandsträger (Landkreis, Stadt, Gemeinde).

Kontakt für Auskünfte - Tickets - Fundsachen - Beschwerden

ZNAS Kundenbüro                                                                                 
Kaiser-Ludwig-Ring 5
92224 Amberg
Tel. 09621/9607668
E-Mail: znaszobam@t-online.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonn - u. Feiertage: geschlossen


oder mittels unseres Mängel-Kontakt-Formulars.