Zu jedem neuen Schuljahr haben Schüler und Eltern eine Menge Fragen zum Thema Bus – leider sind hier falsche Ansichten und falsche Begriffe weit verbreitet.
Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg möchte mit dieser Info helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden und Ihnen wichtige Informationen liefern.
Dies ist eines der größten Irrtümer. Ein „Schulbus“ ist ein Bus, der speziell für den Transport von Schülern zwischen ihrem Wohnort und der Schule eingesetzt wird. Schulbusse dürfen ausschließlich von Schülern der Schule benutzt werden, die der Schulbus anfährt
Diesen „freigestellten Schülerverkehr“ (so der offizielle Name) gibt es im Verbandsgebiet nur noch sehr selten und wird generell vom Schulaufwandsträger bestellt.
ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Bussen im Linienverkehr (Linienbus), die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Befördert wird jeder mit einer gültigen Fahrkarte, also Schüler, Studenten, Senioren, Berufsschüler, Auszubildende, Arztbesucher, Touristen, Behördengänger, Einkäufer uvm. Der ÖPNV hat daher Anschlüsse an andere Linien herzustellen, auch an die Bahn, um eine Netzwirkung zu erzielen. Verbindungen sollen möglichst schnell sein, jeder Fahrgast muss sich auf einen Fahrplan verlassen können (ÖPNV kann und darf daher nicht auf Hitzefrei Rücksicht nehmen – maßgeblich ist der Fahrplan).
Der ÖPNV wird grundsätzlich vom ÖPNV Aufgabenträger organisiert – hier der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach. Ein Anspruch auf eine Anbindung eines Ortes besteht grundsätzlich erst ab 500 Einwohner. Vor Ort kann aber beschlossen werden, diese Grenze auf 200 Einwohner zu senken. Dies hat der ZNAS getan. Unterhalb dieser Grenze ist eine ÖPNV Anbindung nicht wirtschaftlich und sinnvoll. Die Schülerbeförderung aus diesen Orten erfolgt dann nach der ursprünglichen Zuständigkeit bzw. Verantwortung – durch den Schulaufwandsträger (Gemeinde, Stadt oder Landkreis). Der ZNAS hat keinerlei Zuständigkeit oder Verantwortung für den Schülerverkehr!
Der ZNAS als ÖPNV Aufgabenträger ist ebenfalls nicht zuständig für alle Fragen zum Thema Fahrkarten, insbesondere zur Kostenfreiheit des Schulwegs. Diese Fragen beantwortet Ihnen der Schulaufwandträger (Landkreis, Stadt, Gemeinde).
Im Linienbusverkehr gibt es ebenfalls unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:
Für Planung, Vorgabe von Qualitätsstandards und Fahrtenhäufigkeiten ist grundsätzlich der ZNAS zuständig, für den täglichen Betrieb (Pünktlichkeit, Fundsachen, Freundlichkeit der Fahrer etc.) der jeweilige Linienbetreiber.
Allerdings gibt es hier auch wieder Ausnahmen. Nach dem EU-Recht, unter dem der ÖPNV seit 2009 unterwegs ist, gibt es auch einen sog. kommerziellen Verkehr (=“privatisierter ÖPNV“). Hier plant und organisiert der Unternehmer alles alleine, der ZNAS kann keinerlei Vorgaben machen über Fahrtenhäufigkeit, Qualität oder Kapazität. Hinzu kommt, dass Vorgaben eines Nahverkehrsplanes (ein Planungsinstrument des ÖPNV Aufgabenträgers) für diese kommerziellen Verkehre nicht verbindlich sind.
WICHTIGE Infos dazu:
Zu diesen „privatisierten Linien“ gehören die Linien:
Achtung: dies kann sich aber im Laufe der Zeit ändern (z.B. wenn das VU eine kommerzielle Linie nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann und der ÖPNV Aufgabenträger wieder einspringen muss – die aktuelle Zuordnung finden Sie unter der Seite Fahrpläne.
Fragen und Beschwerden auf diesen Linien an:
VU Bruckner GmbH, Neustadt 1, Sulzbach-Rosenberg, Tel. 09661/812910
RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, Kaiser-Ludwig-Ring 7, 92224 Amberg, Tel. 09621/973111
Reisebüro Reichert GmbH, Dr.-Aigner-Straße 6, 92224 Amberg, Tel. 09621/49490
VU Linzer GmbH, Pfalzgrafenring 4, 92224 Amberg, Tel. 09621/24518
Reisedienst Meidenbauer, Funkenreuther Straße 5, 92881 Königstein, Tel. 09665/95043
Cermak GmbH & Co. KG, Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach/OPf., Tel. 09643/92180
Kraus-Linie GmbH, Nürnberger Str. 119, 92533 Wernberg-Köblitz, Tel. 09604 92150
Bei Beschwerden informieren Sie bitte auch uns, z.B. mittels unseres Mängel-Kontakt-Formulars.
ZNAS Kundenbüro
Kaiser-Ludwig-Ring 5
92224 Amberg
Tel. 09621/9607668
E-Mail: znaszobam@t-online.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 Uhr – 17:30 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonn - u. Feiertage: geschlossen
oder mittels unseres Mängel-Kontakt-Formulars.