Die ÖPNV-Aufgabenträger sind in Deutschland seit der Regionalisierung und dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetztes am 27. Dezember 1993 für die Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. In Bayern sind dies grundsätzlich die Landkreise und Kreisfreien Städte. In der Region Amberg / Amberg-Sulzbach schlossen sich diese beiden Aufgabenträger 1995 zum Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) zusammen, damit sich die ÖPNV Planung beider Aufgabenträger in einer Hand befindet. Die Befugnisse als Aufgabenträger wurden von beiden auf den ZNAS übertragen.
Der ZNAS ist zudem zuständige Behörde im Rahmen der Verordnung VO(EG) 1370/2007. Darin ist geregelt, unter welchen vergabe- und beihilferechtlichen Voraussetzungen ÖPNV Linien von der Öffentlichen Hand bezuschusst werden dürfen.
Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers existieren jedoch zwei unterschiedliche Arten von Linien nebeneinander - kommerzielle ("privatisierte") Linien und sog. gemeinwirtschaftliche Linien. Gemeinwirtschaftliche Linien werden vom ZNAS in der Regel in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, es wird ein sog. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen ZNAS und dem wirtschaftlichsten Bieter geschlossen. Darin sind die Qualitätsstandards, die Bedienungshäufigkeiten etc. genau geregelt, ebenso Sanktionen bei Verstößen dagegen.
Daneben gibt es sog. kommerzielle bzw. eigentwirtschaftliche Verkehre, die vom Unternehmen völlig eigenverantwortlich organisiert und betrieben werden. Es gibt keinerlei Vorgabe und daher keinerlei vertraglichen Beziehungen zwischen dem ZNAS und dem Linienbetreiber (und somit keine Sanktionsmöglichkeiten). Auch die Zubestellung einzelner Fahrten während der Laufzeit der Linienverkehrsgenehmigung (meist 10 Jahre) durch den Aufgabenträger ist nicht (mehr) möglich.
Bezüglich des Tarifes hat der ZNAS ebenfalls keine Befugnisse. Die sog. Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen. Diese haben jedoch Tarifarten und Tarifhöhe von der Aufsichtsbehörde - der Regierung der Oberpfalz - genehmigen zu lassen. Im Verbandsgebiet gilt flächendeckend der Tarif Oberpfalz Nord (TON).
Daneben kooperiert der ZNAS in Teilbereichen mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV).
Der ZNAS hat auch eine politische Vertretung.
Der politische Vorsitz - der sogenannte Verbandsvorsitzende - stellt abwechselnd alle drei Jahre die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach. Von 01. Mai 2017 bis 30. April 2020 ist Verbandsvorsitzender der Landrat des Landkreises Amberg-Sulzbach, Richard Reisinger, danach für die nächsten drei Jahre der Oberbürgermeister der Stadt Amberg, Herr Michael Cerny.
Wichtige Entscheidungen im ZNAS sind vom politischen Gremium zu beschließen (z.B. der Haushalt oder Vergaben). Die sog. Verbandsversammlung tagt 3 bis 5 mal jährlich nach Bedarf.
Die Mitglieder der Periode bis 2020 sind:
Verbandsräte | Vertreter |
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Mertel Michael Hahnbach |
Reindl Josef |
Märkl Alwin Freudenberg |
Schärl Sebastian |
Jungbauer Hubert Sulzbach-Rosenberg |
Kummert Hans |
Cermak Günther Auerbach |
Gaßner Richard |
Sitter Alexandra Ammerthal |
Schertl Hans-Martin |
Herbst Karl-Heinz Sulzbach-Rosenberg |
Lobinger Alfons |
Verbandsräte | Vertreter |
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Frauendorfer Michaela Amberg |
Donhauser Gabi |
Natter Rupert Amberg |
Schafbauer Christian |
Wasner Norbert Amberg |
Müller Daniel |
Seibert Martin Amberg |
Pirner Roland |
Amann Dieter Amberg |
Böhm-Donhauser Simone |
Wilhelm Helmut Amberg |
Mrasek Klaus |