kopf_99_99

Aktuelle Vergaben

Linie 448: Sulzbach-Rosenberg - Neukirchen - Königstein
Ende der Bewerbungsfrist: 12.06.2023 09:00

Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:50

zu den Unterlagen

12.05.2023: das Kalkulationsblatt wurde online gestellt
25.05.2023: der Fahrplan wurde aktualisiert
26.05.2023: Bieterfragen wurden veröffentlicht
Folgende Ausschreibungsunterlagen stehen zum Herunterladen bereit:























Um selbst eine Frage zu stellen nutzen Sie bitte folgendes [Formular].

Zu Punkt 1.2.1 Wie verhält es sich während der Betriebszeit bei Änderungen (Corona-Pandemie oder ÖPNV-Gesetzgebung der Regierung) auf die Sie und wir keinen Einfluss haben, die aber auf das Vertragswerk Einfluss nehmen (Fahrkartenartenänderungen, Bezuschussung oder zusätzliche Anforderungen). Wir gehen davon aus, dass diese dann in Abstimmung mit der ZNAS aufwandsentschädigend für uns erfolgt.

mehr Details

In solchen Fällen würde eine Aufwandsentschädigung durch den ZNAS erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:38

Zu Punkt 1.2.2 (1) Die 40 Minuten beziehen sich diese auf den Ausfallort oder Ausgangspunkt/Endpunkt der Linie?

mehr Details

Der Zeitraum von 40 Minuten bezieht sich auf den Ausfallort.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:39

Zu Punkt 1.2.2 (2) Welche Anforderungen werden an die Ersatzfahrzeuge für den Ersatzfahrzeuge, welche auch von anderen Unternehmen vorgehalten werden können, gestellt?

mehr Details

Die Mindestanforderungen für die Ersatzfahrzeuge ergeben sich aus Nr. 2.2 (siehe Wortlaut von Nr. 1.2.2.1)
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:39

Zu Punkt 1.2.3 P2: Die Zeiten sind von der ZNAS vorgegeben. Wir gehen davon aus, dass die zusätzlichen Zeiten für Zug/Busanschlusssicherstellung, Störungen, Umleitungen usw. entsprechend Nachweis durch die ZNAS übernommen werden. Wenn nicht sind die Anschlusssicherungszeiten pro Fahrt (z.B. 5 Minuten) in den Fahrplanstunden auszuweisen, damit Mehrstunden abgerechnet werden können. Außerdem müssen diese Anschlusssicherungszeiten hinsichtlich der Lenk/Ruhezeiten/Umlaufschichtzeiten des Fahrers geprüft werden.

mehr Details

Die zusätzlichen Zeiten die z.B. durch Störungen oder Umleitungen entstehen werden gegen Nachweis durch den Aufgabenträger übernommen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:39

P4: Der Begriff Regiekosten ist etwas fraglich. Da Regiearbeiten im Baubereich separat zur Leistung abgerechnet werden. Für die Kalkulation sollte hier eine zeitliche Vorgabe gegeben sein. Z. B. Anzahl der Baustellenbesichtigungen, Aufstellen der Ersatzhaltestellen für Baustellen, Kirchweihen usw. Hier hätte der bisherige Betreiber einen Vorteil, da er das einschätzen kann. Der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwand durch staatliche Anforderungen (Corona-Hilfs Anträge, ÖPNV-Rettungsschirm-Anträge, 9 Euro oder Deutschlandticket) kann nicht eingerechnet werden, da der Anfall ja nicht vorhersehbar war/ist. Welche Stundenanzahl ist in die Pauschale einzurechnen?

mehr Details

Der Stundensatz ist durch das jeweilige Verkehrsunternehmen selbst zu kalkulieren und in der Ausschreibung anzusetzen. Eine Pauschalaussage über die erforderliche Stundenanzahl kann von Seiten der Geschäftsstelle hierzu nicht getroffen werden.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:40

1.2.4 Bei der Leistung der Subunternehmen wird die 50 % auf Fahrplankilometer und nicht auf die Fahrplanstunden abgestellt. Bei Rufbus kann die Abrufquote ja geringer sein, als die Fahrplankilometer/Fahrplanstunden – wie ist hier dann die Regelung. Bitte um Klarstellung.

mehr Details

Bis zu 50% der Fahrplankilometer können an Subunternehmen vergeben werden. Diese Regelung gilt auch für den Rufbusverkehr unabhängig davon, ob alle Fahrten laut Fahrplan erbracht werden oder nicht.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:40

1.2.4 Gibt es Gründe durch die ZNAS die Zustimmung zu verweigern, welche wären dies?

mehr Details

Grundsätzlich wird es kaum Gründe geben die Zustimmung zu verweigern. Der ZNAS möchte dennoch informiert werden, durch welche Unternehmen die Leistungen erbracht werden können.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:41

1.3. Sie geben keine Qualitätskriterien vor. Nur der Preis ist das entscheidende Merkmal. Umweltaspekte u.a. Elektrobusse werden außen vorgelassen. Weshalb gibt es keine Anrechnung für modernere Fahrzeuge und Antriebe?

mehr Details

Die Mindestanforderungen an die Fahrzeuge werden in der Leistungsbeschreibung genau beschrieben. Sollte sich der Bieter dazu entscheiden auf moderne bzw. alternative Antriebsformen zu setzen, welche die Angebotssumme erhöhen, so liegt dies im Risiko des Bieters. Zuschlagskriterium ist einzig und allein das wirtschaftlichste Angebot.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:42

2.1.2 Für wie viele Fahrzeuge wird die Beklebung übernommen. Auch für die Ersatz und die Ersatzfahrzeuge für diese? Müssen hier mehrere Vergleichsangebote für die Beschriftung und Beklebung angefordert werden oder wird dies von der ZNAS übernommen? Alternativ kann die Beklebung auch durch die ZNAs übernommen werden. Bus wird bereitgestellt. Nachbesserungen der Beklebung (hält meistens keine 3 Jahre) bzw. Änderungen im Logo sind vorab zu klären.

mehr Details

Die Kosten für die Beklebung werden für die in der Kalkulation unter Punkt P1 angegebenen Fahrzeuge übernommen (Ersatzfahrzeuge zählen hierzu nicht). Für die Durchführung der Beklebung ist das Verkehrsunternehmen selbst verantwortlich. Die Vorlage von zwei Angeboten zu Vergleichszwecken ist wünschenswert.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:42

2.0.2 – (2) D. h. die Fahrzeuge können während der Vertragsdauer auch ersetzt werden, um nicht über das Maximalalter zu überschreiten?

mehr Details

Für uns ist wichtig, dass die Fahrzeuge nicht älter als das angegebene Maximalalter sind. Sollten die Fahrzeuge während der Vertragsdauer das Maximalalter erreichen, so sind diese zu ersetzen. Der ZNAS ist über den Austausch eines Fahrzeuges in Kenntnis zu setzen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:43

(6) Die erforderliche Kapazität ist nirgends angegeben. Dies ist für diesen Punkt jedoch äußerst wichtig und hat durch die ZNAS zu erfolgen. Der aktuelle Betreiber hätte sonst Vorteile. Wenn die Fahrgastkapazität während der Vertragslaufzeit (z.B. Mehrnutzug durch D-Ticket, neue Schule, neues Wohngebiet) nicht mehr ausreicht und Zusatzkapazitäten notwendig werden – wie erfolgt die Anpassung – wer trägt die Kosten?

mehr Details

Siehe §5 des Verkehrsdurchführungsvertrages die Kosten für zusätzliche Kapazitäten trägt der ZNAS.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:43

(9) Laut Fahrplan sind keine Verstärkerbusse vorgesehen. Wenn diese zum Einsatz kommen sollten, wie müssen diese ausgestattet sein? (Nur keine Kneeling-Funktion?)

mehr Details

Bei den Verstärkerbussen kann ein beliebiges Fahrzeug eingesetzt sein. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass kurz vor bzw. nach der Verstärkerfahrt eine Fahrt mit einem barrierefreien Fahrzeug durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass Fahrgäste mit Einschränkungen befördert werden können.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:44

(12) Die Fahrgastanzeige muss nur einsehbar sein. – Lesbarkeit scheint unwichtig. Ist eine Anzahl der Bildschirme vorgegeben?

mehr Details

In der Regel ist in den Bussen, die im Verbandsgebiet unterwegs sind, eine Fahrgastanzeige im vorderen Bereich des Busses vorhanden.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:44

(14) Störungen werden durch Fahrerdurchsagen erfolgen und nicht mit Computerstimmen.

mehr Details

Dem ZNAS ist wichtig, dass Kunden über Störungen informiert werden. Ob dies durch eine Fahrerdurchsage oder eine Computerstimme erfolgt ist dem Verkehrsunternehmen selbst überlassen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:45

(16) Das bedeutet, an jedem Sitz/Doppelsitz muss eine Haltestellentaste sein. Wird hier die Blindenschrift für Sehbehinderte gefordert?

mehr Details

Die Haltestellentaste muss von den Sitzplätzen aus gut erreichbar sein, sowie auch für Sehbehinderte Menschen leicht auffindbar sein. Hierzu gehört auch die Blindenschrift.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:45

(17) Ist dies im Taxi- PKW, Rufbusbereich auch gefordert? Die Definition für PkW (wie viele Sitzplätze), Kleinbus, Midibus, Linienbus ist nicht genannt.

mehr Details

Grundsätzlich muss der Fahrgast die Möglichkeit haben auch im Bedarfsverkehr sein Ticket im Bus zu erwerben.
Die Definitionen bzgl. der Größe der Gefäße ergeben sich aus den Förderbedingungen zur Fahrzeugförderung des Freistaates. Als Kleinbusse zählen dabei Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 6,00 m bis 7,49 m. Unter Midibussen versteht man Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 7,50 m und 11,49 m. Linienbusse (Standardbusse) können Längen zwischen 11,50 m und 12,99 m aufweisen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:47

(19) Wer trägt die Kosten für Einbau und monatlichen Gebühren? Ist dies im Rufbusbereich (PKW, Kleinbus) auch notwendig? Gibt es die Möglichkeit, über die ZNAS einen Bayern-WLAN-Zugang zu erhalten? Welche Inhalte dürfen nicht angezeigt werden (Jugendgefährdende Inhalte usw.)?

mehr Details

Die Kosten für das BayernWLAN sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Eine Beschränkung der Inhalte gibt es unsererseits nicht.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:48

(21) Gilt dies auch im Rufbusbereich? Welche Entwerterfunktionen sollen möglich sein? Wird ein reiner Ticketprüfer für Papier oder ein elektronischer und Papier Ticket Validierer gefordert?

mehr Details

Auch im Rufbusbereich muss die Möglichkeit für den Fahrgast gegeben sein, sämtliche VGN-Tickets entwerten zu können.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:48

2.2.7 Wenn wir keine Auskunft über die Maximalkapazität haben, können wir keine 80 % Stehplatzauslastung berechnen. Verhältnis Steh/Sitzplätze sollte auch vorgegeben sein.

mehr Details

Unter Punkt P2 können Sie erkennen, dass für die Leistung neben einem Standardbus (12-Meter-KOM) auch Leistungen für einen Minibus eingeplant sind. Die Maximalkapazität ergibt sich aus der Größe des jeweiligen Gefäßes.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:49

2.4 Auch im Rufbusbereich können Fahrzeuge regelmäßig eingesetzt werden. Dann müssten sie aber auch die Mindestanforderungen nach 2.2 erfüllen oder wie verhält sich dies? Das geforderte Schild für Taxi-Pkw – gibt es hier Vorgaben oder wird das von der ZNAS gestellt (wieviele) ?

mehr Details

Die Rufbusfahrten sind bevorzugt mit barrierefreien Fahrzeugen durchzuführen. Alternativ können diese auch als nicht barrierefreie Taxi-Verkehre durchgeführt werden. Sobald ein Fahrtwunsch eines Fahrgastes mit z.B. Rollstuhl vorliegt ist jedoch auf ein barrierefreies Fahrzeug zurückzugreifen.
Das Layout des Schildes für Taxi-PKW wird in der Anlage 4.1 genauer beschrieben. Die Anzahl der Stellschilder ist von der Anzahl der im Bedarfsverkehr eingesetzten Fahrzeuge abhängig.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:50

2.5 Aufbereitete Daten aus dem RBL-System sind im Rufbus/Verstärkerfahrten nicht möglich. Widerspruch zu Absatz vorher. Wie soll die Bedarfsfahrtenabrechnung erfolgen, wenn diese kein RBL-System haben müssen?

mehr Details

Gemäß Nr. 2.5 der Leistungsbeschreibung müssen in Rufbussen nicht zwingend Fahrzeugrechner bzw. ein RBL-System vorhanden sein. Die Ausstattung der Rufbusse mit einem solchen System liegt im Ermessen des Verkehrsunternehmens. Die Abrechnung der Rufbusfahrten erfolgt entweder durch das Vorlegen der RBL-Daten oder durch monatliche Auflistung der durchgeführten Fahrten.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:52

3.1.2 Der vorliegende Fahrplan ist von der ZNAS ausgegeben. Die Kilometer wurden gesamt angegeben. Eine Prüfung kann nur erfolgen, wenn die fahrgenauen Kilometer vorliegen, damit diese abgeglichen werden können. Es gibt generell Unterschiede zwischen den verschiedenen Programmen. (VGN oder Firmenintern). Auch müssen die Zeitangaben in der HVZ und NVZ angepasst sein, da hier immer generell mehr Fahrgäste längeres Ein- und Aussteigen sowie der Mehrverkehr längere Fahrzeiten/Standzeiten an Haltestellen verursachen. Insofern gehen wir davon aus, dass Änderungen während der Betriebszeit in Abstimmung mit der ZNAS (Kilometer und Fahrplanstunden) dann angepasst werden. Ansonsten hätte der aktuelle Betreiber Vorteile. Die Ausschlusszeiten und Verkehrshinweise (24. und 31.12. sind lt. VGN-Fahrkalender als Samstag zu hinterlegen, bei Ihrem Fahrplan kein Verkehr). Weshalb wird hier nicht die VGN-Norm verwendet. Der Rufbus muss 2 Stunden vorher bestellt werden – oder bis 18 Uhr Vortag. Ist dies so gewollt.

mehr Details

Die Fahrzeiten und auch die Standzeiten an den Haltestellen sind so eingeplant, dass die Fahrplanzeiten in jedem Fall eingehalten werden können. Die Anmeldung der Rufbusfahren hat laut Punkt 3.2. Aufzählung Nr. 1 der Leistungsbeschreibung mindestens 60 Minuten vor Abfahrt durch den Fahrgast zu erfolgen.
Die Regelung hinsichtlich des 24.12. und 31.12. haben wir aus dem Fahrplan herausgenommen. Hier soll künftig nach dem VGN-Standard der Verkehr wie an Samstagen erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:53

3.1.4 Wie oft im Jahr ist das einzuplanen? Da geht es um Arbeitsaufwand und Kosten. Dies muss klar geregelt sein.

mehr Details

Hier kann keine genaue Anzahl genannt werden. Die Anzahl der Anfragen, sowie auch die sich daraus ergebende Umsetzung der Veränderungen im Fahrplan sind sehr unterschiedlich. Als groben Richtwert würden wir 0-2 Mal pro Betriebsjahr nennen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:53

3.2 Bedienung nur an festgelegten Haltestellen: Ausnahmen sollten nach VGN-Vorgaben erfolgen: VGN-Regelung nach 20 Uhr siehe https://www.vgn.de/service/bus-stoppt/ außerdem bei Umleitungen, zugeparkten Haltestellen, Absperrungen, Feuerwehr und Polizei.

mehr Details

Die Ausnahmen erfolgen nach den VGN-Vorgaben unter den von Ihnen genannten Link. Bei Umleitungen sind Ersatzhaltestellen zu errichten und auch im Bedarfsverkehr zu bedienen. Bei zugeparkten Haltestellen ist in der näheren Umgebung der Haltestelle zu halten.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:55

Entstehen durch die VGN-Dispositionszentrale Kosten? – wenn ja welche und müssen diese einkalkuliert werden? Welcher Aufwand entsteht bei der Einrichtung und Aufbau? – was müssen wir für Zeitaufwand einkalkulieren? Wie verhält es sich bei Fahrtabsagen, bei Nichterscheinen der Fahrgäste? Ist die Dispo beim VGN erreichbar? Wie verhält man sich bei Fake-Bestellungen?

mehr Details

Geplant ist von Seiten der VGN GmbH ab dem 01.01.2024 die Buchung von Bedarfsverkehren in der VGN-App zu ermöglichen. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch den Aufgabenträger übernommen. Welcher Zeitaufwand für die Einrichtung der erforderlichen Software notwendig ist kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Nähere Informationen hierzu werden dem Aufgabenträger vermutlich erst in den nächsten Monaten zur Verfügung stehen. Geplant ist, dass die Fahrer per App Zugriff auf die Fahrbuchungen im Bedarfsverkehr haben. Wird eine Fahrt vor Fahrtbeginn abgesagt, erhält der Fahrer eine entsprechende Mitteilung auf sein Smartphone. Sollte ein Fahrgast wiederholt nicht erscheinen bzw. er wiederholt Fake-Bestellungen abgeben, so kann der Fahrgast in der App gesperrt werden.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Dispozentrale mit Entgegennahme von Anrufen ist erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant (wann genau ist derzeit noch unklar).
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:57

Die Umstellung von Rufbusfahrten auf Linienbetrieb kann jedoch nur im Rahmen der bereits eingesetzten Fahrzeuge erfolgen. Ansonsten entstehen sprungfixe Kosten für ein weiteres Fahrzeug bzw. Fahrereinsatz. Dies muss geregelt werden.

mehr Details

Siehe §5 des Verkehrsdurchführungsvertrages.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 08:59

Widerspruch Taxi PKW/Van und 2.4. Hinfahrt mit Linienbus - Rückfahrt mit PKW? Umlaufbedingt ist das nicht möglich oder es wird mehr Personal benötigt. Wie soll das kalkuliert werden.

mehr Details

Die Fahrten im Bedarfsverkehr sind so zu planen, dass die Gefäßgröße für die Anzahl der Bestellungen ausreichend ist. Sollte auf einer Hinfahrt z.B. aufgrund vieler Bestellungen ein größeres Gefäß erforderlich sein und auf der Rückfahrt aufgrund geringer Bestellungen ein kleineres Gefäß, so ist die Fahrt aus umlauftechnischen Gründen mit dem größeren Gefäß durchzuführen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:00

3.3 Dies sollte dann aber fahrplantechnisch abgebildet werden. Am Ferienende muss dann der frühere Schulschluss mit Verstärkerbussen (wegen Umlauf) und der Hinweis auf Mehrkilometer oder dann die andere Fahrt entfallen. Dies muss klar geregelt sein.

mehr Details

Im Fahrplan der Linie 448 sind keine Schülerverstärkerfahrten enthalten.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:17

4.1 Können vom Vorbesitzer die Haltestelleneinrichtung abgekauft werden?

mehr Details

Dies muss von Seiten des Verkehrsunternehmens mit dem derzeitigen Linienbetreiber abgeklärt werden.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:18

4.3 Hier gibt es eine VGN-Vorgabe (Haltestelleneinrichtung im VGN-Gebiet) oder ist diese nicht gültig?

mehr Details

Die VGN-Vorgabe zur Haltestelleneinrichtung ist hier ebenfalls gültig.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:19

4.5 Unterstützt der Aufgabenträger bei Vandalismusschäden die Möglichkeit den Schadensverursacher haftbar zu machen?

mehr Details

Der Aufgabenträger kann falls erforderlich unterstützend tätig werden.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:22

4.9 Wenn die Haltestelle aus irgendwelchem Grund (Falschparker, Sperrung) nicht angefahren kann – ist dies dann auch gültig? Dann muss der Fahrgast an der nächsten Haltestelle aussteigen?

mehr Details

Im Fall eines Falschparkers an der Bushaltestelle ist der Fahrgast, sofern ein Ein- oder Ausstiegswunsch vorliegt in der näheren Umgebung ein- bzw. aussteigen zu lassen. Für den Fall einer Sperrung der Haltestelle aufgrund von Baumaßnahmen oder ähnlichen ist von Seiten des Verkehrsunternehmens in Absprache mit dem ZNAS eine Ersatzhaltestelle für die Dauer der Baumaßnahme zu errichten.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:25

4.10 Wenn die örtliche Zeitung dies kostenlos erledigt. Wenn nicht, werden die Kosten der Veröffentlichung vom Aufgabenträger separat übernommen?

mehr Details

In der Regel fallen hierfür keine Kosten an. Sollte die Zeitung die Kosten für die Veröffentlichung in der Zeitung verlangen, so werden diese vom Aufgabenträger unter Vorlage der Rechnung übernommen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:26

4.11 Welcher Vorlauf und Nachlauf ist erlaubt?

mehr Details

Die Ersatzhaltestellenbeschilderung sollte rechtzeitig zum Beginn der Baumaßnahme errichtet werden und nach dem Ende der Baumaßnahme umgehend entfernt werden. Der Vorlauf bzw. Nachlauf beträgt hierbei maximal eine Woche.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:29

4.13 In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass dann die Vertragsstrafen entfallen.

mehr Details

In solchen Fällen bitten wir umgehend um Mitteilung an die Geschäftsstelle des ZNAS mit den unter Nr. 4.13 angegebenen Daten (am besten mit Foto). Die Vertragsstrafe entfällt in einem solchen Fall selbstverständlich.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:29

4.15 Wie ist bei Haltestellen ohne Bordstein zu verfahren? Werden diese umgehend durch den Aufgabenträger nachgerüstet?

mehr Details

Bei Haltestellen ohne Bordstein kann die Regelung aus Nr. 4.15 selbstverständlich nicht eingehalten werden. Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach ist Aufgabenträger für den ÖPNV. Eine Nachrüstung der Bordsteine von Seiten des Aufgabenträgers ist nicht möglich.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:30

5.1.1 Ist eine Einheitskleidung erforderlich?

mehr Details

Es ist keine Einheitskleidung erforderlich. Der ZNAS legt lediglich großen Wert auf ein gepflegtes und seriöses Erscheinungsbild der Fahrer.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:30

5.1.9 Fahrgäste ohne Fahrschein werden entsprechend den VGN-Regularien befördert (erhöhtes Beförderungsentgelt oder nachträglicher Nachweis des persönlichen Fahrausweises). Ansonsten verstoßen wir gegen die VGN-Regularien. Bitte prüfen.

mehr Details

Die besondere Verantwortung von Kindern und Jugendlichen vor allem bei fehlenden Fahrausweisen, bei Dunkelheit oder schlechter Witterung bzw. bei der letzten Fahrt am Tag ist dem ZNAS sehr wichtig. Deshalb dürfen diese Personengruppen nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden. Eine Klärung der Fahrscheingültigkeit bzw. –existenz und alle sich daraus ggf. ergebenden weiteren Maßnahmen sind im Nachgang zu klären.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:31

5.1.15 Im Ernstfall muss dann die Linienfahrt abgebrochen werden? Dadurch fallen dann aber keine Vertragsstrafen an?

mehr Details

Sollte es zu einer solchen Situation kommen, so kann das Rückwärtsfahren durch Einweisen von z.B. einem Fahrgast vorgenommen werden. Andernfalls muss im näheren Umkreis ein geeigneter Wendeplatz gesucht werden.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:31

5.1.2 (3) Wenn diese aus unterschiedlichen Gründen belegt sind – Vertragsstrafen entfallen?

mehr Details

Gegen Nachweis (z.B. Foto) entfällt die Vertragsstrafe in diesem Fall.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:32

5.2.2 Die Kosten der Schulung ist mit Dauer anzugeben. Sind diese Kosten dann unter Fahrplanstunden oder unter Regiekosten einzukalkulieren?

mehr Details

Die Dauer der Schulung ist abhängig von dem Kenntnisstand des jeweiligen Fahrers. Genaue Aussagen zur Dauer dieser Schulung können deshalb von Seiten des ZNAS nicht getroffen werden. Das jährlich durchzuführende Deeskalationstraining muss mindestens eine Zeitdauer von vier Stunden umfassen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:33

5.3 Wir gehen davon aus, dass die Datenschutz Richtlinien eingehalten werden und die Fahrerdaten an keine weiteren Stellen bzw. Konkurrenten weitergegeben werden. Bitte mit Datenschutzbeauftragten klären!

mehr Details

Die Fahrerdaten dienen lediglich zur Information des ZNAS. Eine Weitergabe der Daten an weitere Stellen bzw. an Konkurrenten ist ausgeschlossen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:33

6.1 Dies bezieht sich auf den aktuellen Tarif/Verkaufsinfos. Auf der Linie 448 ist Amberg nicht eingebunden, somit entfällt nach unserer Meinung dieser Hinweis. Ist das Korrekt?

mehr Details

Die Nummer 6.1.1 gilt auch in diesem Fall. Lediglich der Verkauf von RVV-Karten in der Tarifzone Amberg entfällt, da die Linie 448 die Tarifzone Amberg nicht bedient.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:34

6.1.2 Werden die Kosten für die Tarifänderung (1-3 x jährlich) vom Aufgabenträger übernommen oder sind diese unter Regiekosten einzukalkulieren?

mehr Details

Diese Kosten sind bei den Regiekosten einzukalkulieren.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:34

6.1.3 Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der VGN-Vorgaben im Bereich Fahrscheine ausreichend ist. Im Falle, dass andere zusätzliche Verbundstandards eingeführt werden, auf die wir keine Einflüsse haben und die zu Zusatzkosten führen, werden diese dann vom Aufgabenträger übernommen? Die Vertriebsanreizregelung – Die Kosten können aufgrund der fehlenden Daten nicht kalkulierbar sein – übernimmt diese der Aufgabenträger oder teilt uns dieser die Kalkulationsgrundlagen mit. Die ungedeckten Aufwendungen können aufgrund fehlender Daten nicht kalkuliert werden und sind deshalb problematisch – übernimmt dies der Aufgabenträger oder teilt er uns die Kalkulationsgrundlagen mit.

mehr Details

Die Einhaltung der VGN-Vorgaben ist im Bereich der Fahrscheine ausreichend. Sollten zusätzliche Verbundstandards eingeführt werden, so werden die Kosten hierfür durch den Aufgabenträger übernommen.
Gemäß §11 Abs. 11 des Verkehrsdurchführungsvertrages beträgt die Höhe der Vertriebsanreizregelung 2% der Fahrgeldeinnahmen. Wie hoch diese Fahrgeldeinnahmen sind können erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus der Fahrgasterhebung im Jahr 2023 mitgeteilt werden.
Die ungedeckten Aufwendungen im VGN werden durch den Aufgabenträger übernommen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:36

6.2.2 Ausnahmen, entsprechend Schüler ohne Fahrscheine dürfen nicht abgewiesen werden. Ist dies korrekt.

mehr Details

Siehe Punkt 6.2.3
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:37

6.2.4 Können diese auch an Fremdunternehmen vergeben werden? Wie verhält es sich mit den Einnahmen des erhöhten Beförderungsentgeltes. Welche Zeitdauer muss kalkuliert werden - Ggf. auch die Kosten für die gerichtliche Verfolgung. Bitte um Klarstellung.

mehr Details

Grundsätzlich dürfen die Fahrkartenkontrollen nicht durch den Busfahrer durchgeführt werden. Ob das Verkehrsunternehmen diese selbst durchführt oder einen Dritten hierfür beauftragt liegt im Ermessen des Verkehrsunternehmens.
Gemäß § 11 Abs. 1 des Verkehrsdurchführungsvertrages handelt es sich bei dem erhöhten Beförderungsentgelt um einen Beförderungserlös. Dieser Beförderungserlös ist gemäß §12 Abs. 1 dem Vollkostenpreis abzuziehen.
Einzige Ausnahme hiervon bilden Fahrausweiskontrollen, die das Verkehrsunternehmen auf seine Kosten durchführt (siehe § 11 Abs. 4 Verkehrsdurchführungsvertrag). Hier verbleiben die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt bei dem Verkehrsunternehmen.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:38

6.2.5 Hier gehen wir davon aus, dass die Kosten und die Mehrarbeit separat abgerechnet werden können. Ist dies korrekt.

mehr Details

Eine separate Abrechnung erfolgt hierbei nicht.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:38

6.2.6 Reicht die Meldung, die im Rahmen der VGN-Schwarzfahrermeldung abgegeben wird?

mehr Details

Der ZNAS bittet um gesonderte Berichterstattung hierzu gemäß Nr. 6.2.6 der Leistungsbeschreibung.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:39

Kalkulationsgrundlagen fehlen für folgende Kosten: VGN-Vertriebsanzreizregelung, VGN-Nichtgedeckte Aufwendung, VGN-Rufbuskoordination, VGN-Qualitätskontrolle (externe durch VGN), VGN-Verkehrserhebung Sonderfinanzierung, Testatskosten für Sonderprüfung (Corona, 9 Euro Ticket, ÖPNV-Rettungsschirm und zukünftige Regelungen der Regierung), VGN-Kontrolldurchführungsrichtlinien (wie hoch ist die aktuelle Schwarzfahrerquote – entscheidend für die Anzahl der Kontrollstunden) Wie verhält es sich bei neuen, zusätzlichen Aufgaben, Aufwendungen die durch die Verbundgesellschaft, Regierung gefordert werden.

mehr Details

VGN-Vertriebsanzreizregelung: siehe Punkt oben

VGN-Nichtgedeckte Aufwendung: werden vom ZNAS übernommen

VGN-Rufbuskoordination: Kosten für die gemeinsame Dispositionszentrale können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus steht noch kein Zeitpunkt fest, an dem es diese gemeinsame Dispositionszentrale geben wird.

VGN-Qualitätskontrolle (externe durch VGN): Die Linie wird derzeit eigenwirtschaftlich betrieben. Hierzu können deshalb keine Aussagen getroffen werden.

VGN-Verkehrserhebung Sonderfinanzierung: Die Linie wird derzeit eigenwirtschaftlich betrieben. Hierzu können deshalb keine Aussagen getroffen werden.

Testatskosten für Sonderprüfung (Corona, 9 Euro Ticket, ÖPNV-Rettungsschirm und zukünftige Regelungen der Regierung): je nach Wirtschaftsprüfer unterschiedlich

VGN-Kontrolldurchführungsrichtlinien (wie hoch ist die aktuelle Schwarzfahrerquote – entscheidend für die Anzahl der Kontrollstunden): Die Linie wird derzeit eigenwirtschaftlich betrieben. Hierzu können deshalb keine Aussagen getroffen werden.

Wie verhält es sich bei neuen, zusätzlichen Aufgaben, Aufwendungen die durch die Verbundgesellschaft, Regierung gefordert werden.
Kostenübernahme durch den Zweckverband
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023 09:48

(Kostenloser Download Adobe Acrobat Reader zum Betrachten der PDF-Datei)